Schweigepflichtentbindung

Einwilligung in die Erhebung und Verarbeitung von Gesundheitsdaten und Schweigepflichtentbindungserklärung

Wenn wir Ihren Antrag, Vertrag oder Ihren Schadenfall bearbeiten, kann es erforderlich werden, mit Dritten Informationen auszutauschen. Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG), die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie andere Datenschutzvorschriften haben bisher keine ausreichenden Rechtsgrundlagen für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Gesundheitsdaten durch Versicherungen geboten. Um jedoch Gesundheitsdaten für Ihren Antrag und Ihren Vertrag bei schweigepflichtigen Stellen, wie z. B. Ärzten, erheben und verwenden zu dürfen, benötigen wir als DR-WALTER Ihre Einwilligung sowie Ihre Schweigepflichtentbindungserklärung. DR-WALTER benötigt Ihre Schweigepflichtentbindungserklärung ferner, um Ihre Gesundheitsdaten oder weitere nach § 203 StGB geschützte Daten, wie z. B. die Tatsache, dass ein Vertrag mit Ihnen besteht, an andere Stellen, z. B. Assistance-Gesellschaften, IT-Dienstleister weiterzuleiten.

Das Dokument senden wir Ihnen auf Wunsch auch per Post.

Bitte wenden Sie sich mit Fragen und Hinweisen direkt an unsere Datenschutzbeauftragte:

Bianca Mahlberg

Bianca Mahlberg

Datenschutz und Compliance
chatbox