Das Parlamentarische Patenschafts-Programm zwischen Deutschland und den USA
04.07.2017
Das Parlamentarische Patenschafts-Programm (PPP) wurde 1983 durch den Kongress der Vereinigten Staaten von Amerika und den Deutschen Bundestag gegründet. Es soll zur Stabilisierung der transatlantischen Beziehungen beitragen. Die Idee dahinter ist, dass Schüler und junge Berufstätige die Gesellschaft und Kultur des anderen Landes im engen Kontakt mit Gastfamilien, Lehrern und Mitschülern oder Arbeitgebern und Kollegen besser kennen lernen.
Das PPP ist ein einjähriges gegenseitiges Austauschprogramm, bei dem jedes Jahr rund 350 Stipendiaten in die USA gehen. Umgekehrt kommen genauso viele junge Amerikaner in deutsche Gastfamilien. In den USA heißt das Programm Congress-Bundestag Youth Exchange (CBYX).
Voraussetzungen und Bewerbung
Weil die Schüler und Young Professionals als eine Art Botschafter für ihr Heimatland wirken, werden von ihnen nicht nur gute Schulnoten, Allgemeinbildung sowie ein gewisses Engagement im schulischen oder privaten Bereich erwartet, sondern auch ein geschichtliches und politisches Bewusstsein.
Alle unmittelbaren Kosten – Seminare, Hin- und Rückflug und Studiengebühren – tragen der Deutsche Bundestag und der US-amerikanische Kongress. Anders als die Schüler müssen die jungen Berufstätigen und Praktikanten für ihr Visum einen Nachweis über Eigenmittel in Höhe von 4.000 Euro zur Deckung der Lebenshaltungskosten erbringen.
In Deutschland wird das PPP im Auftrag des Bundestages von ausgewählten Austauschorganisationen durchgeführt. Interessierte Schüler wenden sich an AFS Interkulturelle Begegnungen, Youth for Understanding, Experiment e. V., Open Door International, GIVE oder Partnership International. Für die jungen Berufstätigen ist die GIZ zuständig. Die Bewerber füllen eine spezielle Bewerbungskarte aus, die sie entweder bei den Austauschorganisationen anfordern oder von der entsprechenden Webseite des Bundestages herunterladen.
Versicherungsschutz
Die Regierungen der beiden Länder haben Richtlinien für die Absicherung der jungen Stipendiaten erarbeitet. Dr. Walter hat einen Reiseschutz für PPP-Teilnehmer aus den USA entwickelt, der diese Anforderungen nicht nur erfüllt, sondern noch darüber hinaus reicht. Dazu gehört in der Reisekrankenversicherung neben der mehrsprachigen 24-Stunden-Notrufnummer auch die unbegrenzte Leistung bei stationärer Behandlung, schmerzstillender Zahnbehandlung, bei Rehabilitationsmaßnahmen und beim medizinisch sinnvollen Rücktransport. Der Tarif beinhaltet auch eine Unfall- und Haftpflichtversicherung. Dr. Walter als Experte für Auslandsversicherungen versichert einen Großteil der amerikanischen Schüler in Deutschland. Die deutschen Schüler werden aufgrund der amerikanischen Gesetzeslage von der aufnehmenden Organisation, also einem amerikanischen Versicherer betreut.