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Die Absicherung von Studenten, Doktoranden und Gastwissenschaftlern aus dem Ausland

18.09.2012

Kurz vor Semesterbeginn stellt sich wieder für viele ausländische Studenten, Doktoranden und Gastwissenschaftler die Frage nach dem richtigen Versicherungsschutz für ihren Deutschland-Aufenthalt. Wenn sie zum Studieren oder Forschen nach Deutschland kommen, sind sie verpflichtet eine Krankenversicherung abzuschließen, die vielfältige Anforderungen erfüllen muss. Sie erhalten dazu zwar von den Botschaften, Konsulaten und Ausländerbehörden Auskünfte, müssen sich jedoch selbst um eine adäquate Versicherung kümmern und sind auf qualifizierte Beratung angewiesen.

 

Die Absicherung ausländischer Studierender und Lehrender ist die Domain einiger spezialisierter Versicherungsvermittler. Diese wissen, dass der Aufenthaltsstatus, das Herkunftsland, die Aufenthaltsdauer und viele weitere Faktoren für die Entscheidung zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung zu beachten sind und beraten entsprechend. Die Dr. Walter GmbH mit Sitz in Neunkirchen-Seelscheid ist einer dieser Experten und beschreibt im Folgenden einige Standardsituationen.

 

Mit Beginn eines Vollstudiums können die meisten Studenten aus dem Ausland genau wie Studenten aus Deutschland in eine gesetzliche Krankenversicherung eintreten. Wenn die Möglichkeit zur Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Kasse besteht, sollte sie unbedingt genutzt werden, da für nur rund 75 Euro monatlich ein guter Leistungsumfang besteht.

Wenn das Vollstudium noch nicht begonnen hat, entweder weil die Studenten früher eingereist sind, um eine Wohnung zu finden, oder weil sie Sprachkurse belegen, um die Studienzulassung für Deutschland zu erlangen, können sie sich noch nicht gesetzlich versichern. Manchmal sind die Gäste aus dem Ausland während Vorbereitungskursen schon an der Universität teileingeschrieben und im Besitz eines Studentenausweises, trotzdem haben sie in der Regel noch keine Möglichkeit zur Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Kasse. Die angehenden Studenten benötigen für diese Übergangszeit eine private Absicherung. Wenn nur einige Tage zu überbrücken sind, reicht eine Reisekrankenversicherung, für längere Zeiträume wird eine sogenannte Sprachschüler-Versicherung benötigt.

 

Eine Sonderregelung gilt für Studierende, die älter als 30 Jahre oder bereits länger als 14 Fachsemester an der Universität immatrikuliert sind. Diese können nicht über den gesetzlichen Studententarif versichert werden und brauchen eine private Absicherung. Manche Studenten kommen über internationale Förder- und Austauschprogramme nach Deutschland. Je nach Programm erfolgt eine Versicherung entweder direkt über die Universität und wird auch von dieser abgeschlossen und bezahlt oder der Student muss sich selber um seinen Versicherungsschutz kümmern.

 

Diffizil ist auch die Absicherung von Doktoranden: Manche Doktoranden haben einen Arbeitsvertrag als Assistent, unterliegen damit der gesetzlichen Sozialversicherungspflicht und werden über die Universität oder einen anderen Arbeitgeber gesetzlich versichert. Andere Akademiker sind an Verträge aus der Heimat gebunden und auf Grund eines Förderprogramms oder eines anderen internationalen Abkommens vorübergehend in Deutschland. Diese Doktoranden sind in der Regel nicht sozialversicherungspflichtig und können auch nicht gesetzlich versichert werden. Unterschiedliche Regelungen gelten auch für Doktoranden aus EU- und Nicht-EU-Ländern. Die Frage ob eine gesetzliche oder eine private Absicherung notwendig ist, kann daher für Doktoranden oft nur im Einzelfall geklärt werden.

 

Die Beispiele verdeutlichen, wie wichtig eine intensive Beratung am besten schon vor der Einreise nach Deutschland ist. Auskünfte erteilen die Auslands-Informationsstellen der jeweiligen Universitäten sowie die auf ausländische Studierende spezialisierten Versicherungsvermittler MAWISTA, Care Concept und Dr. Walter.

 

Die Dr. Walter GmbH berät und versichert seit über 50 Jahren ausländische Studenten, Doktoranden und Gastwissenschaftler. Mit EDUCARE24 bietet das Unternehmen eine private Absicherung für Einzelpersonen an, die den Anforderungen von Ausländerämtern und Universitäten entspricht. Für eine gesetzliche Absicherung kooperiert Dr. Walter mit der DAK–Gesundheit und hilft bei der Beantragung der Mitgliedschaft.

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