Dr. Walter tritt der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht e.V. (DGfR) bei

12.01.2012

Als Experte für die Absicherung privater und geschäftlicher Reisen und Auslandsaufenthalte ist die Dr. Walter GmbH seit neuestem Mitglied bei der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht e.V. (DGfR). Der Versicherungsmakler möchte mit seinem Engagement in der wissenschaftlichen Vereinigung Verantwortung übernehmen und mitwirken an der Umsetzung des deutschen und internationalen Reiserechts.

Die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht e.V. (DGfR) wurde 1992 gegründet. Der Zweck des gemeinnützigen Vereins ist die Förderung der Entwicklung des deutschen und internationalen Reiserechts im Interesse aller am Tourismus Beteiligten. Dies soll erreicht werden u. a. durch wissenschaftliche Vorträge, Workshops und Tagungen, durch die Unterstützung wissenschaftlicher Arbeiten, durch Meinungsaustausch von Theoretikern und Praktikern des Reiserechts im In- und Ausland und durch die Veröffentlichung themenspezifischer Publikationen.

Zu den Mitgliedern der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht e.V. zählen Reiseveranstalter, Fluggesellschaften, Reisebüros und Reiseversicherer. Alle Mitglieder haben Zugriff auf eine Urteilsdatenbank mit reiserechtlichen Entscheidungen. Dort können sie nach Rechtsprechung aller Gerichte von Deutschland, Österreich oder dem Europäischen Gerichtshof zum Thema Reiserecht suchen. Die Datenbank wird ständig aktualisiert und fortgeschrieben. In ihr sind zurzeit mehr als 1.100 Entscheidungen der Jahre 1999 bis heute enthalten.

Mit der Mitgliedschaft in der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht e.V. baut Dr. Walter seinen derzeitigen Kenntnisstand zu juristischen Fragestellungen und aktuellen Trends in der Reiserechtsprechung beständig aus. Nur so können Kunden optimal beraten und Versicherungslösungen an die jeweiligen Bedürfnisse angepasst werden.

www.dgfr.de

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