Aktuelle Situation in Israel und Auswirkungen auf den Versicherungsschutz

13.10.2023

Seit dem 07. Oktober 23 erlebt Israel militärische Konflikte im Gebiet um den Gaza-Streifen. Aufgrund dieser Lage warnt das Auswärtige Amt vor Reisen in den Gaza-Streifen und rät dringend von Reisen nach Israel und in die Palästinensischen Gebiete ab. 

Versicherungsschutz in Israel: Wichtige Informationen 

In solch unsicheren Zeiten leisten viele Versicherer nicht, wenn sich Reisende in Kriegsgebieten oder in Ländern aufhalten, für die das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgesprochen hat. Dies betrifft aktuell auch Israel.  

Grundsätzlicher Versicherungsschutz besteht bei unserer PROTRIP- und PROTRIP-WORLD-Versicherung auch in Ländern, für die eine Reisewarnung ausgesprochen wurde. Ausgeschlossen ist natürlich immer die aktive Teilnahme an kriegerischen Handlungen. 

Falls der Versicherer Reisewarnungen in der Versicherungsbedingungen nicht generell ausschließt und in der Kriegsklausel lediglich die aktive Teilnahme untersagt wird, besteht trotz der aktuellen Lage in Israel Versicherungsschutz. Es ist jedoch zu beachten, dass aufgrund der sich ständig ändernden Situation vor Ort eine sichere ärztliche Versorgung nicht gewährleistet werden kann. Zudem gestalten sich medizinische Rücktransporte aufgrund des eingeschränkten Flugverkehrs schwierig.  

So kann unser medizinischer Dienstleister MD Medicus derzeit auch keine medizinischen Evakuierungen mehr aus dem Gazastreifen organisieren. Im Westjordanland sind medizinische Evakuierungen nur nach individueller Überprüfung und unter strengen Sicherheitsvorkehrungen möglich. 

Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass die medizinische Grundversorgung und die Krankenhäuser in Israel voll funktionsfähig sind. Es gibt momentan keinerlei Einschränkungen in der Patientenversorgung in Israel. 

Medizinische Evakuierungen aus Israel per Ambulanzflug sind weiterhin möglich. MD Medicus arbeitet mit drei Partnerorganisationen in Israel zusammen, die im Bedarfsfall zusätzliche logistische Unterstützung sowie israelisches Fluggerät bereitstellen können. 

Ausreisemöglichkeiten aus Israel 

Der laufende Konflikt beeinflusst den Flugverkehr erheblich. Die Lufthansa plant Evakuierungsflüge für Deutsche in Israel an den kommenden Tagen. Gestrandete Deutsche werden gebeten, sich in die Krisenvorsorgeliste (ELEFAND) einzutragen. Die deutsche Botschaft in Tel Aviv informiert zudem, dass Ausreisewillige Flüge mit Zwischenstopps in Zypern oder der Türkei buchen können. Alternativ ist auch die Ausreise auf dem Landweg nach Jordanien möglich. 

Reiseabbruchversicherung und Reiserücktrittsversicherung für Reisen nach Israel 

Falls Sie sich bereits in Israel aufhalten und die militärischen Auseinandersetzungen begannen, wirkt sich dies auf Ihre Reiseabbruchversicherung aus. Solange zum Zeitpunkt Ihrer Abreise keine Reisewarnung des Auswärtigen Amts für Israel vorlag, besteht Versicherungsschutz. Ihr Versicherer setzt in der Regel eine zeitliche Frist, innerhalb derer Sie das Land verlassen müssen, sofern dies möglich ist. In einem solchen Fall werden beispielsweise Umbuchungskosten übernommen. Bitte beachten Sie, dass es je nach Versicherer unterschiedliche Regelungen gibt und die genauen Versicherungsbedingungen maßgeblich sind. 

Wenn Ihre Reise noch nicht angetreten wurde, obliegt es dem Reiseveranstalter, für die Reise eine Alternative ohne Gebühren anzubieten oder die Reise zu stornieren.  Reisewarnungen oder kriegerische Ereignisse im Zielland sind generell kein akzeptierter Grund für einen Reiserücktritt und daher auch nicht versichert. 

Besondere Regelungen beachten 

Zusätzlich möchten wir betonen, dass in unserer Auslandsreisekrankenversicherung AIDWORKER Versicherungsschutz auch für Reisen in Länder besteht, für die vom Auswärtigen Amt eine Reisewarnung ausgesprochen wurde oder wird. Dies schließt auch Israel ein. Wir verstehen, dass jede Reisesituation einzigartig ist und individuelle Überlegungen erfordert.  

Daher empfehlen wir unseren Versicherten dringend, die spezifischen Versicherungsbedingungen sorgfältig zu lesen und sich im Zweifelsfall direkt mit uns in Verbindung zu setzen. Wie in den Versicherungsbedingungen aufgeführt, behält sich der Versicherer vor, Regelungen in solchen Ausnahmesituationen neu zu definieren. In diesem Fall bekämen Kunden natürlich einen zeitlichen Vorlauf, damit entsprechend agiert werden kann. 

Bitte beachten Sie, dass zudem in bestimmten Fällen, wie beispielsweise in der Unfallversicherung, besondere Regelungen gelten können. Es ist ratsam, sich mit unseren Experten in Verbindung zu setzen, um sich über die genauen Bedingungen und Einschränkungen zu informieren. Unser oberstes Anliegen ist es, Ihnen in jeder Situation den bestmöglichen Schutz und umfassende Unterstützung zu bieten. 

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