PSD2 - Was unsere Kunden wissen sollten, damit bei ihrem Online-Abschluss weiter alles problemlos funktioniert

12.09.2019

Am 14. September 2019 tritt die EU-Richtlinie PSD2 (Payment Services Directive 2) in Kraft. Sie hat das Ziel, Betrug und Missbrauch bei elektronischen Zahlungen zu reduzieren. DR-WALTER ist für die neuen Anforderungen an eine sichere Bezahlweise bestens gewappnet. Wenn Sie unsere Versicherungen mit Kreditkarte zahlen wollen, betreffen die Änderungen auch Sie. Grundsätzlich gilt: Wer weiter Online-Banking nutzen oder mit der Kreditkarte im Internet einkaufen will, muss aktiv werden und sich mit den neuen Sicherheitsverfahren seiner Bank beschäftigen.

Anders als die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union im letzten Jahr, in die man meist nur mit virtuellen Kreuzen oder analogen Unterschriften einwilligen musste, verlangt die EU-Richtlinie PSD2 den Verbrauchern nun deutlich mehr Aktivität ab: Für das Onlineshopping reichen nicht mehr wie bisher die Kreditkartendaten, bestehend aus Kartennummer, Prüfziffer und Ablaufdatum, sondern es werden zusätzliche Sicherheitsprüfungen mit einer Zwei-Faktor-Authentifizierung durchgeführt. Dafür muss man sich bei seiner Bank registrieren lassen und gegebenenfalls eine App herunterladen.

Online-Einkauf mit Kreditkarte
Wer mit der Kreditkarte im Internet einkauft, muss sich auf ein 3D-Secure-Verfahren einstellen, das je nach Kreditkarte einen anderen Namen hat: Bei Visa heißt es „Verified by Visa“, bei Mastercard „Mastercard Identity Check“, bei American Express „Safekey“. Wie beim Online-Banking müssen die Kunden ihre Zahlungen mit einer einmal gültigen Transaktionsnummer (Tan) bestätigen. Für die Übermittlung der Tan bieten Banken verschiedene Verfahren an, die in aller Regel über das Mobiltelefon laufen.

Online-Banking
Die iTan-Listen werden ab sofort abgeschafft. Wer sich also bei der Überweisung bisher noch seine Liste auf Papier mit durchnummerierten Transaktionsnummern zur Hand nahm und darauf wartete, die einzutragende Tan einzugeben, muss sich umstellen: Auch die SMS-Tan gilt nicht mehr als sicher und wird von einigen Banken nicht mehr angeboten. Fortan sind nur noch dynamische Tan-Verfahren zugelassen. Wer noch keins nutzt, muss sich auf der Website der Bank für ein neues Verfahren anmelden. Die meisten sind auf Smartphones abgestimmt. Aber wer kein solches hat, kann auch mit einem zusätzlichen Lesegerät, dem Tan-Generator, arbeiten, der eine ChipTan oder PhotoTan erzeugt.

Registrierung zum 3D-Secure-Verfahren
Um sich zum so genannten 3D-Secure-Verfahren zu registrieren, füllen Kunden online eine Maske aus: Je nach Bank erhalten sie dann ihren Identifikationscode per Post, auf der Umsatzanzeige der Kreditkartenrechnung oder als Mini-Gutschrift, bei der der Code im Verwendungszweck erscheint. Mit dem Code kann man dann das Tan-Verfahren auswählen. Bei einigen Banken ist eine App nötig, mit der die Transaktionsnummer als App-Tan, PushTan, VR-SecureGo, EasyTan oder Tan2Go übermittelt wird. Man muss die App installieren und den Code auf der Registrierungs-Website eingeben. Im Anschluss erscheint ein persönlicher Freischaltcode in der App, der das Tan-Verfahren initialisiert.
Einige Banken benutzen auch die Authentifizierung mittels Fingerabdruck.

Umstellungen bei DR-WALTER
Wir sind für die gestiegenen Anforderungen an sicheres Bezahlen gerüstet, damit Sie unsere Versicherungen auch nach dem 14. September problemlos online abschließen können. Bei Kreditkartenzahlungen leiten wir Sie auf die Internetseite von Wirecard weiter, wo Ihre Bank eine Sicherheitsprüfung durchführt. Sie geben dann Ihre AppTan, SMS-Tan oder PhotoTan ein. Stimmen die eingegebenen Daten überein und die Bank gibt die Zahlung frei, startet der Bezahlvorgang und Sie erhalten in wenigen Sekunden Ihre Versicherungsbestätigung.
Übrigens ändert sich für Sie nichts, wenn Sie unsere Versicherungen per SEPA-Lastschriftverfahren oder einem Online-Bezahlsystem bezahlen.
 

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